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Ein Rechtsanwalt ist bei einer Scheidung immer vonnöten. Mitunter muss sogar ein zweiter Anwalt herangezogen werden: Immer, wenn die Ehescheidung nicht einvernehmlich ist oder Streitigkeiten über bestimmte Themen wie beispielsweise Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Ähnliches bestehen, ist dies der Fall. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu, muss er keinen eigenen Scheidungsanwalt beauftragen. Um das gerichtliche Verfahren bei Einigkeit weiterhin zu verkürzen, lohnt es sich zudem, bereits im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen. Darin werden alle Scheidungsfolgen, beispielsweise Sorgerecht, Unterhalt etc., einvernehmlich geregelt und von einem Notar bekundet. Das spart bei dem abschließenden Verfahren vor dem Familiengericht viel Zeit und vermeidet hohe Kosten.
Ein kompetenter Scheidungsanwalt beziehungsweise Rechtsanwalt unterstützt Sie bei sämtlichen Fragen und Problem zum Thema Ehescheidung. Befinden Sie sich beispielsweise in einer wirtschaftlich schwierigen Situation und können die Kosten für das Gerichtsverfahren nicht stemmen, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese sieht vor, dass bedürftigen Personen eine finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Gerichtsverfahren erhalten. Wir informieren Sie bereits im Vorfeld ausführlich darüber und stellen Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung. Denn Ihr Anwalt bei einer Scheidung zu sein, bedeutet für uns, mandantenfreundlich zu handeln und Sie bestmöglich zu unterstützen. Als Ihr Scheidungsanwalt sind wir deshalb immer für Sie da, wenn Sie Fragen haben.
V · A · O Anwaltskanzlei
Burgunderstraße 57
70435 Stuttgart
☎ 0711 67384572
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