Ist eine Scheidung einvernehmlich, dann ist das Verfahren vor Gericht in Stuttgart wesentlich kürzer und weniger nervenaufreibend als ein strittiges Verfahren. Nutzen Sie die Möglichkeit, Zeit durch eine digitale Antragstellung zu sparen.
Eine Scheidung ist immer dann einvernehmlich, wenn beide Parteien aus Stuttgart in diese einwilligen und sich über wesentliche Fragen wie beispielsweise den Unterhalt, das Sorgerecht für die Kinder und die Aufteilung der gemeinsam angeschafften Wertgegenstände einig sind. Eine einvernehmliche Scheidung muss zwar auch vor Gericht in Stuttgart ausgetragen werden, ist aber wesentlich zeitsparender und konfliktärmer. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine einvernehmliche Scheidung auch online in Stuttgart zu gestalten.
Vor allem wenn Kinder involviert sind, sollte es immer angestrebt werden, die Scheidung einvernehmlich zu beantragen – kontaktieren Sie dazu am besten rechtzeitig unsere Anwälte aus Stuttgart, um außergerichtliche Einigungen im Vorfeld zu erzielen. Über uns können Sie sogar online Ihre Scheidung einreichen und sich auch zu Themen wie der Scheidungsfolgenvereinbarung und der Prozesskostenhilfe beraten lassen.
Kostengünstiges Verfahren
Digitale Antragstellung
Kürzerer Scheidungsprozess
Gemeinsamer Anwalt möglich
Mo. - Fr. | 09:30–17:30 |
Sa. & So. | Geschlossen |
Das deutsche Recht sieht vor, dass selbst bei einer Scheidung, die einvernehmlich ist, ein Anwalt involviert sein muss, der die Formalitäten vor Gericht in Stuttgart kennt. Oft lesen wir die Frage, ob bei einer Scheidung ein gemeinsamer Anwalt beauftragt werden kann. Selbst wenn eine Scheidung einvernehmlich ist, kann der Anwalt in Stuttgart immer nur die Interessen eines einzigen Mandanten vertreten. Rechtlich ist es streng genommen daher nicht möglich, einen gemeinsamen Anwalt für das Scheidungsverfahren zu beauftragen.
Indem sich jedoch nur ein Ehegatte einen Anwalt nimmt, der die Scheidungspapiere erstellt und vor Gericht einreicht, ist die Anwaltspflicht erfüllt. Das heißt: Der andere Ehegatte ist in diesem Fall nicht verpflichtet, sich anwaltlich vertreten zu lassen. So können bei einer Scheidung, in die beide Parteien einvernehmlich einstimmen, Kosten für einen zusätzlichen Anwalt in Stuttgart gespart werden.
Einfache Antragstellung
Kostenlose Erstberatung
Bundesweite Vertretung
Unentgeltlicher Kostenvoranschlag
V · A · O Anwaltskanzlei
Burgunderstraße 57
70435 Stuttgart
☎ 0711 67384572
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